ANUK e.V.

Pressemitteilung

Partenheim, 16. Oktober 2026

„Demokratie gewinnt“
Der Landkreis Alzey-Worms unterliegt vor dem Verwaltungsgericht gegen den Verein ANUK

Eine Veranstaltungsreihe„Quo Vadis Verbandsgemeinde“ hatte der Verein ANUK e.V. bei der Versammlungsbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms angemeldet. Anlass ist die Wahl des Verbandsgemeindebürgermeisters am 08. November. Die Veranstaltungsreihe ermöglicht in allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Wörrstadt allen Bürgerinnen und Bürgern sich zu versammeln und sich mit dem offenen Mikrofon auszutauschen. Doch die Kreisverwaltung verweigerte dieser Veranstaltungsreihe die Anerkennung als Versammlung im Sinnen des Grundgesetzes. In Artikel 8 ist das Recht sich frei zu versammeln für alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger festgeschrieben. Auf Antrag von ANUK hat nun das Verwaltungsgericht Mainz festgestellt, dass die Veranstaltungsreihe „Quo Vadis Verbandsgemeinde“ eine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes ist.

Der Vorsitzende von ANUK e.V. Franz Botens sieht im Landkreis Alzey-Worms für die Demokratie noch ein großes Entwicklungspotential. „Ein Blick zurück, in die Zeit der Mainzer Republik zeigt: die Bürger versammelten sich unter den Freiheitsbäumen um ihre Angelegenheiten zu besprechen.“ so Botens weiter. Die nächsten Versammlungstermine in der VG Wörrstadt sind:

Armsheim     Menhirplatz                       17.10.26     14-15 Uhr

Ensheim        Kirchgasse, große Eiche     19.10.26     17-18 Uhr

Rommersheim  Am Rathaus                    20.10.26    17-18 Uhr

Sulzheim   Kirchplatz                             21.10.26     17-18 Uhr

Wallertheim  Kirchplatz                          22.10.26     17-18 Uhr

Gau-Weinheim     Schiefer Turm             23.10.26     17-18 Uhr

Vendersheim   Alte Waage                     24.10.26     11-12 Uhr

Partenheim    An der Weed                    25.10.26     14-15 Uhr

Wörrstadt    Neunröhrenplatz                31.10.26     14-15 Uhr 

Ab März 2027 will ANUK e.V. monatlich auch in Mainz ein Offenes Mikrofon anbieten.

 

Hier können Sie das Urteil als PDF-Datei herunterladen!


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