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Deutsches Bienenmonitoring
DLR Westerwald-Osteifel / Fachzentrum für Bienen und Imkerei
10.01.2020
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Bezug: PM von Umweltministerin Katrin Eder vom 31.10.2025:
„Wissenschaftliche Erkenntnisse sind Stütze für politisches Handeln“
Der Naturschutzverein ANUK e.V. begrüßt, dass Umweltministerin Katrin Eder wissenschaftliche Erkenntnisse als Stütze für ihr politisches Handeln entdeckt hat. Jetzt gelte es für Eder in den verbleibenden Monaten bis zur Landtagswahl endlich ins Handeln zu kommen und die hohe Pestizidbelastung in den rheinland-pfälzischen Naturschutzgebieten zu reduzieren.
Auf Grundlage eines gemeinsamen Erlasses von Umweltministerin Eder (Grüne) mit Landwirtschaftsministerin Schmitt (FDP) wurden durch 175 Außnahmegenehmigungen vom Insektenschutzpaket Insektengifte und Ewigkeitschemikalien (PFAS) in Naturschutzgebieten ausgebracht. Dies ergab eine Anfrage der ÖDP.
Diese Gifte wurden in einer wissenschaftlichen Studie der Uni Landau und ANUK e.V. auch in Naturschutzgebieten nachgewiesen. Dabei zeigte sich, dass die Auflagen zum Schutz der Bienen nicht eingehalten wurden. Auch war ein amphibientötendes Mittel weit verbreitet.
„Wir empfehlen Eder, statt der Genehmigung von chemisch-synthetischen Mitteln nur die im Ökolandbau zugelassenen Mittel in Naturschutzgebieten zu erlauben“, so Vorsitzender Franz Botens.
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Stiftung Gesunde Erde - Gesunde Menschen informiert:
"Artenreichtum sichert uns Wirtschaftsleistung und Gesundheit
Echte Leistungsträger für ein wirtschaftsstarkes Deutschland
Lebensmittelpreise steigen, Extremwetterereignisse bringen harte Einbußen, die Krankschreibungen aufgrund psychischer Probleme gefährden die Produktivität. Die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist in der Diskussion. Mit der Kampagne „Echte Leistungsträger“ benennen wir eine Ursache, die selten mitbedacht wird: Eine entscheidende Grundlage für unseren Reichtum ist der Artenreichtum.
Intakte Natur ist Infrastruktur, ist Asset und schenkt uns mit Bestäubung, mit Bodenfruchtbarkeit, mit Schutz vor Extremwettern bis hin zu Patenten in der Pharmaindustrie Dienstleistungen, die Milliarden wert sind. Und die gerade Tag für Tag schwinden und drohen, komplett wegzufallen. Das Netzwerk des Lebens beeinflusst, was wir erwirtschaften, was wir essen, wie wir leben, was uns krank macht und was uns heilt. Investitionen in den Erhalt dieser Lebensgrundlagen haben eine hohe Rendite. Und wenn die deutsche Wirtschaft wachsen soll, braucht es dafür dringend Rahmenbedingungen, die die Leistungen der Ökosysteme mit einrechnen, erhalten und schützen."
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Notwendig und machbar?
Die Heinrich-Böll-Stiftung informiert über eine informelle Diskussionsrunde (23.07.2024)
Schwere Naturzerstörung gehört zu den wesentlichen Treibern von Klimakrise und Artensterben. Jeden Tag sterben weit über 100 Arten aus. Das Problem ist systemisch und wird vom aktuellen Rechtssystem befördert: Schäden an der natürlichen Mitwelt werden von Behörden genehmigt, von Regierungen mit Milliarden-Subventionen gefördert und von Gesellschaften geduldet.
Umweltverbrechen sind mittlerweile auf Platz der 4 der organisierten Kriminalität vorgerückt und generieren jährliche Umsätze von mehr als 200 Milliarden Euro. Das Äquivalent der Schäden, die durch legalisierte Naturzerstörung verursacht werden, dürfte noch deutlich höher liegen. Daher müssen wir uns fragen: Welche Rolle kann und sollte das Recht spielen, um dem fortschreitenden Biodiversitätsverlust und der sich zuspitzenden Klimakrise Einhalt zu gebieten?
Dem deutschen Umweltstrafrecht steht durch die Neufassung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2008/99/EG) eine deutliche Verschärfung bevor. Der Gesetzestext enthält verschiedene Neuerungen, unter anderem eine Vorgabe zur Bestrafung von Verbrechen, die mit Ökozid vergleichbar sind. Damit ist die internationale Debatte um die (Wieder-)Einführung von Naturzerstörung ins Völkerrecht - als 5. Verbrechen gegen den Frieden - auf besonders dringliche Weise in Deutschland angekommen.
Wir nehmen das zum Anlass, zu diskutieren, welchen Beitrag das Völker(Straf-)recht im Allgemeinen und die Neufassung der EU-Richtlinie im Besonderen zum Schutz der Umwelt leisten können. Mit:
- Alina Friedrich, Arbeitskreis Klima und Nachhaltigkeit der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen und Co-Founder des Young Environmental Research & Advocacy (YERA) Hub Europe
- Lotte Leicht, Juristin, Advocacy Director Climate Rights International
- Prof. Dr. Hermann Ott, Rechtsanwalt, Senior Consultant, Honorarprofessor an der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde und Gründer Client Earth Germany e.V.
- Dr. Imme Scholz, Vorstand, Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
- Prof. Dr. Christina Voigt, Leiterin der IUCN Weltkommission für Umweltrecht, Mitglied im internationalen Gremium zur Definition von Ökozid
Moderation: Dr. Henry Neufeldt, Head, Impact Assessment and Adaptation at the UNEP Copenhagen Climate Centre