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Wissenschaftler zum EU-Mercosur-Abkommen

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Veröffentlicht: 27. März 2026

„Die Kleinbauern auf beiden Seiten des Atlantiks verlieren“

Das Mercosur-Zollabkommen führt zu mehr Pestizideinsatz, sozialer Ungleichheit und Landgrabbing, sagt Ex-Sojabauer Antônio Andrioli.

Lesen Sie -> HIER <- den ganzen Artikel in der taz!

Vatikan und Klimaschutz

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Veröffentlicht: 11. März 2026

Die Katholische Kirche startet internationale Allianz für Ökologie

Mit einem neuen Netzwerk will Papst Leo XIV. Glaube, Wissenschaft und soziale Gerechtigkeit zusammenführen, um ökologische Ungerechtigkeit zu bekämpfen.

Lesen Sie -> HIER <-  den ganzen Artikel bei der taz!

 

 

Startschuss für Volksbegehren

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Veröffentlicht: 04. Februar 2026

PRESSEMITTEILUNG

Partenheim, 04.02.2026

Der Zulassungsantrag für das Volksbegehren „Artenvielfalt – kein Gift in Naturschutzgebiete“ wurde vom Landeswahlleiter freigegeben. Ähnlich wie beim Volksbegehren "Rettet die Bienen" in Bayern wird den Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern ein Gesetzesvorschlag zur Abstimmung unterbreitet. Das Verfahren gründet auf Artikel 107 und 109 der Landesverfassung. Es ist dreigliedrig

  1. Zulassungsantrag für das Volksbegehren erfordert 20 000 Unterstützende.
  2. Das Volksbegehren erfordert 300 000 Unterstützende.
  3. Der Volksentscheid erfordert eine Beteiligung von 25% der Wahlberechtigten. Die Mehrheit entscheidet, nicht die Initiatoren. Alle können mit Ja oder Nein abstimmen. Gerade für die Neinstimmen ist eine gute Medienarbeit wichtig. Ein Gesetz kann ganz ohne Parteibeteiligung vom Volk erlassen und verantwortet werden. Besonders für Menschen, die Parteien kritisch sehen bietet dieses Verfahren demokratischen Gestaltungsraum. Wie uns andere Bundesländer vormachen, sind zu verschiedenen Zeitpunkten des Verfahrens auch Kompromisse mit der Landesregierung oder ein Gegenvorschlag des Landtags möglich. Garantiert ist eine lebendige Debatte während der Verfahrensdauer von ca. 1,5 Jahren. Das ist Demokratie pur, so der Vorsitzende von ANUK e.V.

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die Umstellung der konventionellen Landwirtschaft in bestimmten Schutzgebieten auf ökologische Bewirtschaftung. Die Landesregierung hatte bereits vor 4 Jahren eine Ökologisierung der Landwirtschaft in den Naturschutzgebieten ab 2025 angekündigt. Angesichts des dramatischen Artenverlustes in Rheinland-Pfalz und der hohen Pestizidbelastung auch in Naturschutzgebieten soll dieses Ziel durch den Volksentscheid realisiert werden. Näheres ist der Gesetzesbegründung zu entnehmen.

Der Zulassungsantrag befindet sich -> HIER <- !

Pressemitteilung: Volksbegehren beginnt!

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Veröffentlicht: 01. Februar 2026
Partenheim, 30. Januar 2026

Volksbegehren „Artenvielfalt – kein Gift in Naturschutzgebiete“

Unterschriftensammlung beginnt nächste Woche

Der Zulassungsantrag für das Volksbegehren „Artenvielfalt – kein Gift in Naturschutzgebiete“ befindet sich zur abschließenden formellen Prüfung beim Landeswahlleiter. Mit dem Volksbegehren wird den Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern ein Gesetzesvorschlag zur Abstimmung unterbreitet.

Ziel ist die Umstellung der konventionellen Landwirtschaft in Schutzgebieten auf ökologische Bewirtschaftung. Die Landesregierung hatte bereits vor 4 Jahren eine Ökologisierung der Landwirtschaft in den Naturschutzgebieten ab 2025 angekündigt. Angesichts des dramatischen Artenverlustes in Rheinland-Pfalz und der hohen Pestizidbelastung auch in Naturschutzgebieten soll diese Ankündigung durch einen Volksentscheid realisiert werden. Die Landesregierung hatte 175 Ausnahmegenehmigungen vom 2021 erlassenen Verbot der Anwendung von bienen- und bestäuberschädigenden Pestiziden in Naturschutzgebieten bewilligt. Es wurden danach viele dieser
Mittel in Blütenpollen aus Naturschutzgebieten nachgewiesen. Das bedeutet in großem Umfang auch Verstöße gegen die Bienenschutzauflagen. Näheres ist der Gesetzesbegründung zu entnehmen.

Anders als der EU-Vorschlag SUR soll kein Totalverbot von Pflanzenschutz kommen. Mit der uneingeschränkten Unterstützung ökologischer Landwirtschaft wird den Betrieben eine sichere Perspektive geboten. Der Bericht des DBV 2025 stellt bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben durchschnittlich um 20% höhere Gewinne gegenüber konventionell wirtschaftenden Betrieben fest. Auch kann die große Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln durch den heimischen Anbau nicht gedeckt werden. Im Gegensatz zum dramatischen Nachfrageeinbruch beim Weinbau schafft das Zuversicht. Und die besondere Lage in Schutzgebieten bietet kreativen Unternehmen neue Geschäftsmodelle.

Im Gesetzentwurf für das Volksbegehren ist eine Umstellungszeit von mindestens zwei Jahren vorgesehen. Auch soll die Ökologie bei der landwirtschaftlichen Ausbildung und Beratung stärker
vermittelt werden. Eine winwin-Situation für die Artenvielfalt, die Landwirtschaft und für Rheinland-Pfalz, so der 2. Vorsitzende von ANUK e.v. Matthias Reimann.

Franz Botens
Vorsitz ANUK e.V.

Der Gesetzesentwurf kann hier eingesehen werden!

Verweildauer von PSM auf Blütenpollen

Details
Veröffentlicht: 22. Januar 2026

Quantifizierung und Erfassung der Verweildauer von PSM auf Blütenpollen nach einer Applikation auf von Bienen beflogenen Pflanzen unter Berücksichtigung eventueller Abtrift und Abschätzung des Kontaminationspotential für Honig

DLR Westerwald-Osteifel / Fachzentrum für Bienen und Imkerei 2017-2019

Hier können Sie das Dokument als PDF herunterladen.

  1. PSM-Rückstände in Bienenbrot am Standort Ingelheim 2016-2018
  2. Pressemitteilung: Pestizidreduktion
  3. Die ÖDP fragte nach ...
  4. Echte Leistungsträger für ein wirtschaftsstarkes Deutschland

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